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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – Dolmetschen

1) Allgemeine Festlegungen und Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Bernd Mischke, Simultandolmetscher, im Folgenden „der Dolmetscher“, den von ihm im Zuge einer Auftragserteilung beauftragten Dolmetscherinnen und Dolmetschern, und seinen Kunden, im Folgenden „der Kunde“, egal ob es sich dabei um natürliche oder juristische Personen nach öffentlichem Recht handelt.

1.2 Der Dolmetscher ist dabei nicht an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden gebunden, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich oder per E-Mail anerkannt werden.

1.3 Vertragssprache ist Deutsch. Die englische Version dient ausschließlich Informationszwecken. Bei Abweichungen gilt die deutsche Version.

1.4 Dieser Vertrag unterliegt den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland und ist in deren Sinne auszulegen.

2) Leistungen des Dolmetschers und Vertraulichkeit

2.1 Die Dolmetscher erbringen die im Angebot aufgeführten Leistungen.

2.2 Leistungen, die nicht im Angebot aufgeführt sind, werden gesondert in Rechnung gestellt.

2.3 Die Dolmetscher verpflichten sich, jegliche Information bzw. Dokumente, die ihnen vom Kunden im Zusammenhang mit einem Auftrag zur Verfügung gestellt werden, vertraulich zu behandeln und daraus keinen Vorteil zu ziehen.

2.4 Die Verpflichtung zur Geheimhaltung erstreckt sich nicht auf Informationen oder Material, die/das bereits öffentlich bekannt sind/ist bzw. vom Kunden oder Dritten öffentlich gemacht werden/wird.

3) Verpflichtung des Kunden zur Mitwirkung und Bereitstellung von Informationen

3.1 Der Kunde informiert die die Dolmetscher wegen eventueller Reisevorbereitungen rechtzeitig mit ausreichend Vorlauf über Datum, Uhrzeit und Ort (Adresse) der Veranstaltung sowie über den Zeitpunkt, ab dem die Dolmetscher vor Ort zu sein haben. Jegliche Kosten, die durch eine Änderung des im Angebot genannten Veranstaltungsorts entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.

3.2 Die Qualität der Dolmetschleistung hängt zu großen Teilen von der Möglichkeit zur Vorbereitung ab. Daher stellt der Kunde alle relevanten Unterlagen und Informationen im Vorfeld zur Verfügung. Je mehr Material und Informationen (Tagesordnung, Teilnehmerliste, Redeskripte, Kopien von Präsentationen) der Kunde vor dem Einsatz bereitstellt, desto besser ist die Dolmetschleistung während der Veranstaltung.

3.3 Das Vorbereitungsmaterial muss vom Kunden in allen Sprachen, aus denen und in welche die Dolmetscher gebucht wurde, sowie in einem üblichen Dateiformat bereitgestellt werden, und zwar so früh wie möglich, jedoch mindestens 5 Werktage vor dem Einsatz.

3.4 Die Dolmetscher erhalten spätestens 5 Werktage vor ihrem Einsatz eine Kopie aller Texte, die während der Veranstaltung verlesen werden. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, zerstören die Dolmetscher diese Kopien nach dem Einsatz.

3.5 Der Kunde stellt alle Filme und Aufnahmen, die während der Veranstaltung vorgeführt werden, spätestens 5 Werktage vor dem Einsatz der Dolmetscher zur Verfügung. Eine simultane Verdolmetschung von Audiokommentaren oder Aufnahmen ist nur möglich, solange ein/e einzige/r Sprecher/in angemessen langsam spricht und das Tonsignal direkt auf die Kopfhörer der Dolmetscher übertragen wird.

4) Arbeitsbedingungen und Leistungsverweigerungsrecht

Der Kunde erkennt an, dass eine einwandfreie Leistung nur unter den folgenden Arbeitsbedingungen garantiert werden kann:

4.1 Simultandolmetschen vor Ort: Sofern nicht anders vereinbart, arbeiten die Dolmetscher in einer Simultandolmetschkabine. Normanforderungen für ortsfeste und mobile Kabinen sind in ISO 2603 und ISO 4043 festgelegt. Weiterhin gelten ISO 20108 (Simultaneous interpreting – Quality and transmission of sound and image input – Requirements) und ISO 20109 (Simultaneous interpreting – Equipment – Requirements). Damit simultanes Dolmetschen möglich ist, müssen die Dolmetscher direkte Sicht auf den Redner, die Zuhörer und ggf. Projektionswände/-bildschirme haben. Der Einsatz von TV-/Computerbildschirmen zur Verbesserung der direkten Sicht auf Redner und Saal oder, in Ausnahmesituationen, als Ersatz derselben ist nur mit Zustimmung der Dolmetscher möglich. Darüber hinaus muss der Kunde dafür sorgen, dass die Dolmetscher das gesprochene Wort in der bestmöglichen Qualität hören können (keine Hintergrundgeräusche).

4.2 Videokonferenzen: Der Kunde bezieht die Dolmetscher so früh wie möglich in die Planung der Videokonferenz ein, um technische Anforderungen und Vorbereitungen bei der Umsetzung einer solchen Konferenz zu besprechen. Die Arbeitsbedingungen für die Dolmetscher müssen die Anforderungen von ISO 2603, 4043 und CEI 914 erfüllen. Das Tonsignal muss sich im Bereich von 125 – 15.000 Hertz bewegen. Es sind hochauflösende Bildschirme zu verwenden.

4.3 Für das Simultandolmetschen sind in jedem Setting mindestens 2 Dolmetscher/innen erforderlich.

4.4 Abhängig vom Fachlichkeitsgrad und ggf. erschwerenden Umständen (z.B. Begehungen in lauter Umgebung) beträgt die maximale Arbeitszeit 5 bis 7 Stunden am Tag, soweit nicht anders vereinbart.

4.5 Bei ganztägigen Einsätzen ist jedem/r eingesetzten Dolmetscher/in am Vormittag und Nachmittag je eine 30-minütige Pause sowie 60 Minuten Mittagspause zu gewähren, soweit nicht anders vereinbart.

4.6 Wenn die oben genannten Arbeitsbedingungen – oder sonstige vereinbarte Bedingungen – nicht eingehalten werden, sind die Dolmetscher zur Leistungsverweigerung berechtigt. Ihr Recht auf Bezahlung bleibt davon unbetroffen.

5) Haftung

5.1 Die Dolmetscher sind dazu verpflichtet, nach bestem Wissen und Können zu arbeiten.

5.2 Falls die Dolmetscher der Leistungserbringung zustimmt, obwohl die Arbeitsbedingungen nach 4) nicht eingehalten werden, hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen unzureichender Leistung, sofern diese den schlechteren Arbeitsbedingungen geschuldet ist. Insbesondere ist in diesem Fall eine Honorarminderung ausgeschlossen.

5.3 Die Haftung der Dolmetscher im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist durch die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben geregelt. In diesem Fall ist der Kunde von jeglichen Stornogebühren befreit. Haftung für Garantien ist verschuldensunabhängig.

5.4 Bei einfacher Fahrlässigkeit haften die Dolmetscher nur für Schäden an Leib, Leben und Gesundheit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Verpflichtung, die Einfluss auf die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages hat. Ansprüche auf der Grundlage von einfacher Fahrlässigkeit in der Erfüllung wesentlicher Vertragspflichten sind beschränkt auf vorhersehbare und für diese Art von Vertrag übliche Schäden, außer im Falle einer Haftung für Schäden an Leib, Leben oder Gesundheit.

5.5 Vorhersehbare und für diese Art von Vertrag übliche Schäden sind solche, die den Schutz der jeweiligen vertraglichen Verpflichtung oder gesetzlichen Vorgabe betreffen. Die Dolmetscher haften gleichermaßen bei Verschulden ihrer Erfüllungsgehilf/innen oder Vertreter/innen.

5.5 Die oben genannten Regelungen schließen Schadenersatz neben der Leistung und Schadenersatz statt der Leistung ein sowie Erstattungsansprüche für vergebliche Aufwendungen unabhängig von ihrer Rechtsgrundlage, einschließlich Haftung für Mängel, Verzögerungen und Unmöglichkeit der Leistung.

5.6 Die Beweislast für Ansprüche aus den oben genannten Bestimmungen liegt beim Kunden.

5.7 In Fällen höherer Gewalt sind die Dolmetscher von jeglicher Haftung befreit.

6) Vertragsänderungen

6.1 Sollten schwerwiegende Gründe die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, tun die Dolmetscher ihr Möglichstes, um dafür Sorge zu tragen, dass ein/e professionelle/r Dolmetscher/in an ihrer Statt die Vertragspflichten erfüllt. Eine solche Vertretung kann nur mit Zustimmung des Kunden engagiert werden.

6.2 Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform.

7) Nutzungs- und Urheberrechte

7.1 Sofern nicht anders vereinbart, ist das Produkt der Dolmetschdienstleistung ausschließlich zur sofortigen Verwendung bestimmt.

7.2 Die Aufzeichnung der Dolmetschleistung stellt eine separate Leistung dar und wird daher gesondert in Rechnung gestellt.

7.3 Eine Aufzeichnung der Dolmetschleistung ist nur mit Zustimmung der Dolmetscher zulässig. In diesem Fall muss ein entsprechender Vertrag über die Nutzungsrechte geschlossen werden. Wenn ein solcher Vertrag über Nutzungs- und Urheberrechte nicht im Vorfeld geschlossen wurde, dürfen jegliche Aufzeichnungen erst dann verwendet werden, wenn die Dolmetscher schriftlich ihr Einverständnis gegeben haben.

7.4 Jegliche weitere Verwendung (z.B. TV-Ausstrahlung, Verbreitung im Internet, Web-Streaming etc.) muss in einem gesonderten Vertrag vereinbart werden. Dafür gelten die Bestimmungen aus 7.3.

7.5 Die Dolmetscher behalten sich das Urheberrecht an ihrer Leistung vor.

7.6 Der Kunde haftet für unerlaubte Aufzeichnungen Dritter.

8) Vergütung und Zahlungsbedingungen

8.1 Sofern nicht anders vereinbart, stellen die Dolmetscher ihre Leistungen nach dem Einsatz in Rechnung. Die Rechnung wird fällig innerhalb von 30 Tagen nach Eingang.

8.2 Sollte die Gesamtsumme 6.000,00 € übersteigen, werden 30 % des vereinbarten Honorars sofort fällig. Für den Restbetrag gilt 8.1.

9) Kündigung und Stornogebühren

9.1 Der Kunde darf den Vertrag jederzeit vor oder während des Dolmetscheinsatzes kündigen. Eine Kündigung unterliegt den folgenden Bestimmungen und bedarf der Schriftform.

9.2 Bei Kündigung des Vertrages fallen folgende Stornogebühren an:

Kündigung bis einschließlich 28 Tage vor dem Einsatz: 60 % des vereinbarten Honorars

Kündigung weniger als 28 Tage vor dem Einsatz: 100 % des vereinbarten Honorars

9.3 Stornogebühren können in dem Maße ganz oder teilweise erlassen werden, in dem die Dolmetscher einen anderen Auftrag im Zeitraum des gekündigten Vertrages übernehmen kann. Eine Änderung des Veranstaltungsdatums stellt keine Kündigung dar, sofern die Dolmetscher auch am geänderten Datum eingesetzt werden.

9.4 Darüber hinaus werden den Dolmetschern im Falle einer Kündigung alle zuvor bereits entstandenen Kosten erstattet. Die Dolmetscher legen entsprechende Belege als Nachweis vor.

10) Ferndolmetschen (RSI / RCI)

10.1 Ferndolmetschen (auch Remote Interpreting genannt) bezeichnet alle Arten des Dolmetschens, bei denen sich ein oder mehrere Teilnehmer oder Dolmetscher nicht am selben Ort befinden.

10.2 Für eine reibungslose Verdolmetschung müssen geeignete IT-Lösungen verwendet werden, damit einerseits die Dolmetscher reibungslos arbeiten und andererseits die Teilnehmer störungsfrei, vertraulich und ohne technische Hürden miteinander sprechen können. Erfolgt das Remote Interpreting simultan, ist von Remote Simultaneous Interpreting (RSI) die Rede.

10.3 Bei der Auftragserteilung wird verbindlich vereinbart, in welcher technischen Ausführung das Ferndolmetschen erfolgen soll und ob eine simultane oder konsekutive Verdolmetschung vorgesehen ist.

10.4 Erfolgt die Verdolmetschung über eine Plattformlösung, teilt der Kunde vor der Auftragserteilung mit, welche Plattform eingesetzt wird. Die Plattform muss den Anforderungen der ISO/PAS 24019:2020 Simultaneous interpreting delivery platforms – Requirements and recommendations entsprechen.

10.5 Der Kunde gewährt den Dolmetscher bereits vor Einsatzbeginn ausreichende Zugriffzeiten auf die verwendete Plattform, damit diese von den Dolmetschern getestet werden kann. Es wird dringend empfohlen, spätestens am Vortag der Veranstaltung die Plattform mit allen Beteiligten an denjenigen Endgeräten zu testen, die auch zur Veranstaltung verwendet werden sollen.

10.6 Der Kunde stellt während der gesamten Veranstaltung professionelle technische Unterstützung sicher, damit ein reibungsloser Ablauf der Verdolmetschung gewährleistet ist.

10.7 Eine Echtzeitkommunikation muss innerhalb des Dolmetscherteams gewährleistet sein. Diese darf nur von den jeweiligen Dolmetschern einsehbar sein.

10.8 Dem Kunden ist bekannt, dass die Dolmetscher keinen Einfluss auf die Internetgeschwindigkeit, den Bestand der notwendigen Leitungen oder den Betrieb der verwendeten Plattform hat. Die Dolmetscher haften daher nicht für eine Störung oder den Ausfall der verwendeten Technik.

10.9 Der Honoraranspruch der Dolmetscher bleibt bei einer technischen Störung oder einem technischen Ausfall unberührt. Die Dolmetscher sind berechtigt, die vereinbarte Leistung zu verweigern, wenn die oben angegebenen Vorgaben und Bedingungen nicht eingehalten werden. Hinsichtlich der Urheber- und Nutzungsrechte gilt auch für das Ferndolmetschen Punkt 7 dieser AGB entsprechend.

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